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Gebäudesicherheit |
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Sicherheitseinrichtungen sind in allen Gewerblichen oder öffentlichen und Dienstleistungsgebäuden anzutreffen wie:
Sicherheitsbeleuchtung
- Fluchtwegleuchten
- USV/Notstromanlagen
- Brandschutzeinrichtungen (Brandmelder)
- Evakuationsanlagen
- Fluchttüren/Schliesssysteme
- Rauchabzugsvorrichtungen
Sie dienen zur Sicherheit von Personen und Sachen. Dabei hängt die Gefährdung sowohl von der Art und Funktionsweise der Sicherheitseinrichtungen, als auch von dem Verhalten der Person ab. Hier muss man sich stets darauf verlassen können, dass die Schutzeinrichtungen im Störungsfall, sowie im Ernstfall einen 100% Schutz bieten und einwandfrei funktionieren.
In der Regel werden Sicherheitseinrichtungen mit elektrischen oder elektronischen Systemen angesteuert. Diese Systeme sind letztlich dafür verantwortlich, dass der Mensch keine Gefahr eingeht. Für eine Risikominimierung, werden an diese Systeme gewisse Anforderungen gestellt, um den Schutzfaktor vollständig abzudecken. Um die Gefahren einer Anlage einstufen zu können, wird eine Funktionsanalyse durchgeführt, mit den zuständigen Organen.
Funktionsanalyse
Von Anlagen und allen anderen technischen Einrichtungen gehen Gefahren für den Mensch und Sachen aus. Dabei sind oft nicht nur die Betreiber, sondern auch Wartungspersonal oder unbeteiligte direkt oder indirekt gefährdet.
- Objektanalyse anhand vorhandenen Dokumentationen
- Dokumentation Beurteilung
- Anlageüberprüfung
- Anlagebericht erstellen
- Massnahmen einleiten
- Funktionalität an die zuständigen Organe weiterleiten
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